Gemäß Artikel 6 der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Sicherung der Erhaltungsziele und zur Festlegung der nötigen Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet. Auf dieser Grundlage erstellen wir bundesweit Managementpläne für FFH- und Vogelschutzgebiete nach den jeweiligen methodischen Vorgaben der Bundesländer. Wesentliche Voraussetzung ist eine standardisierte Kartierung und Bewertung der vorkommenden Lebensraumtypen und Arten. Hier verfügen wir über entsprechende Experten aller relevanter Artengruppen und Lebensräume. Zudem verfügen wir über langjährige Erfahrungen in der Planung und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen. Neben dem naturschutzfachlichen Hintergrund verfügen wir auch über den notwendigen landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und wasserwirtschaftlichen Sachverstand zur Erarbeitung umsetzungsorientierter Maßnahmenkonzepte.